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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Anwendungsbereich und Geltung

1.1. Für den Geschäftsverkehr mit esons gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind auch ohne besondere Bezugnahme für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr aller Kunden mit esons verbindlich. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Form.

2. Lieferung, Übergabe der Produkte und Dienstleistungen


2.1. Die von esons angegebenen Liefertermine sind ohne anders lautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z.B. infolge von Nachschubproblemen beim Hersteller. Sollte sich eine Lieferung über einen von esons ausdrücklich schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens drei Wochen esons in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf einer angemessenen Nachfrist in der Folge von der betreffenden Bestellung zurücktreten. esons haftet für diesen Fall gegenüber dem Kunden nur für den direkten und unmittelbaren Schaden, wenn und soweit der Verzug bzw. die Unmöglichkeit der Lieferung nachweisbar auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung von esons zurückzuführen ist.

2.2. Teillieferungen sind zulässig. Unabwendbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Streiks usw. berechtigen esons zum Lieferaufschub oder allenfalls zum Rücktritt vom Vertrag.


3. Angebote und Preise

3.1. Alle Angebote sind unverbindlich. Die aktuellen Preise sind im Online-Shop publiziert, Preisänderungen und Fehler vorbehalten.

3.2. Die Preise der Produkte und Dienstleistungen von esons verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Für nicht verrechnete Mehrwertsteuer behalten wir uns das Nachbelastungsrecht vor. Gesetzliche und regulatorische Abgaben (SUISA/SWICO) werden nicht in jedem Fall separat ausgewiesen, sind aber in jedem abgabepflichtigen Produkt enthalten.

3.3. Die Preise der Produkte sowie die Nebenkosten werden grundsätzlich zum Zeitpunkt der elektronischen Erfassung der Bestellung durch esons berechnet. Erhöhen sich die Bezugspreise für esons, nachdem der Kunde bei esons Produkte bestellt hat, berechtigt dies esons, die Preise gegenüber dem Kunden entsprechend anzupassen.


4. Abnahme und Prüfung

4.1. Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Ablieferung oder Abholung zu prüfen. Offene Mängel sind sofort zu rügen. Bei Lieferungen mit Transportschäden hat der Kunde zudem umgehend ein Schadenprotokoll aufzunehmen, das er sich vom Lieferanten visieren lassen muss.

4.2. Versteckte Mängel sind sofort nach der Entdeckung zu rügen.

4.3. Mängel nach Ziff. 4.1 und 4.2 sind schriftlich zu rügen. Verspätete und nicht schriftlich formulierte Mängelrügen haben die Verwirkung der in Ziff. 4.4 aufgeführten Gewährleistung zur Folge.

4.4. Im Gewährleistungsfall ist esons nach ihrer Wahl berechtigt: Gegen Rückgabe der beanstandeten Ware Ersatz zu liefern oder den Kaufpreis zurückzuerstatten oder unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrages den Minderwert der Ware zu vergüten.

4.5. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlöschen jede Garantie und jeder sonstige Anspruch des Kunden, es sei denn, der Schaden bzw. Mangel war bei der gebotenen Eingangsprüfung nicht erkennbar.


5. Übergang von Nutzen und Gefahr

5.1. Mit dem Versand bzw. der Abholung der Produkte geht die Gefahr auf den Kunden über.


6. Zahlungskonditionen

6.1. Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, sind alle Rechnungen von esons 10 Tage nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung auf das angegebene Konto fällig. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. esons kann einen Verzugszins in Höhe von 5% geltend machen. Alle Mahn- und Inkasso-Spesen im Falle von Annahme- oder Zahlungsverzug gehen zu Lasten des Käufers.

6.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist esons ohne besondere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.

6.3. Wenn der Kunde anschliessend auch innert einer von esons angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist esons berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden definitiv zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen.

6.4. Alle Forderungen von esons, einschliesslich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn (a) der Kunde Zahlungsbedingungen wiederholt nicht einhält oder (b) auf Verlangen von esons nicht umgehend die erforderlichen Sicherheiten stellt, um berechtigte Zweifel von esons an seiner Liquidität/Zahlungsfähigkeit auszuräumen, so z.B. bei Betreibungen oder andern Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten des Kunden. Der Kunde hat die Pflicht, esons zu benachrichtigen, wenn Liquiditätsengpässe absehbar sind.

6.5. Auf Verlangen von esons tritt der Kunde seine Forderungen gegen Endkunden aus dem Wiederverkauf der von esons gelieferten Produkte zahlungshalber an esons ab (Art. 164ff. OR).

6.6. Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Käufers ist ausgeschlossen. Vom Käufer geltend gemachte Ansprüche aus Gewährleistungen oder behaupteter Mängel befreien ihn bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung nicht von der Zahlungspflicht. esons behält sich vor, Ware nur gegen Sicherstellung, Vorauszahlung oder Nachnahme zu liefern, abweichend von vorstehenden Zahlungsbedingungen. Vorauszahlungen werden nicht verzinst.


7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Die von esons gelieferten Produkte bleiben im Eigentum von esons, bis esons den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat. esons ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen esons umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes).

7.2. Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von esons gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.


8. Rücksendung von Produkten

8.1. Die Rückgabe von Produkten ist grundsätzlich nicht möglich. Nur ausnahmsweise und nach Absprache mit esons kann eine Rückgabe erfolgen. Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von esons und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung sowie einer RMA Zusage zu erfolgen. Für Beschaffungsprodukte, geöffnete Software, Abverkaufs oder Ausstellungs Produkte ist eine Rücksendung ausgeschlossen.

8.2. esons behält sich vor, Produkte mit fehlender, defekter oder beschriebener Originalverpackung bzw. nicht mehr einwandfreie Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren.

8.3. Bei Warenrücksendungen, die nicht durch das Verschulden von esons veranlasst werden, wird dem Kunden bei einer in der Zwischenzeit erfolgten Preissenkung der Warenwert basierend auf dem tieferen Preis gutgeschrieben. esons behält sich ausserdem vor, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.


9. Garantie

9.1. Die Garantie bezieht sich sich auf ein fehlerfrei funktionierendes Gerät während einer Periode von 12 Monaten beginnend mit der Auslieferung bei esons. Die Garantie ist eine Bring-in Garantie, d.h. der Kunde übernimmt den Transport ins Servicecenter und den Rücktransport des reparierten Gerätes zum Kunden.

9.2. Die Garantie beinhaltet die kostenlose Reparatur, den Ersatz des Gerätes oder der Ersatz von Teilen des Geräts, wenn während der genannten Garantiefrist Hardware-Defekte aufgrund mangelhaften Materials oder Baufehler auftauchen. Bei Reparaturaufträgen nach Ablauf der Garantiefrist, übernimmt der Kunde die Kosten für Arbeit und Teile sowie sämtliche weiteren Kosten, welche im Zusammenhang mit dem Reparaturauftrag stehen.

9.3.1. Die Garantieleistungen sind gewährleistet, wenn die Regeln für Garantierücksendungen eingehalten werden.
9.3.2. Um Transportschäden am Produkt zu vermeiden, muss das defekte Gerät sachgerecht und gut geschützt verpackt werden.
9.3.3. Die Garantie auf das Gerät erlischt, wenn die Seriennummer auf der Rückseite des Rechners entfernt wurde oder nicht mehr erkennbar ist. Ebenso erlischt der Garantieanspruch, wenn Fremdeingriff festgestellt wird bzw. Nicht typenkonforme und zugelassene Erweiterungen installiert sind.
9.4. Die Garantieleistungen werden nicht erbracht:
9.4.1 Bei Änderungen oder Anpassungen am Gerät die von der normalen Konfiguration abweichen.
9.4.2 Bei der Installation von Peripheriegeräten anderer Marken oder Lieferanten.
9.4.3 Bei nachträglicher fehlerhafter Software Installation durch den Anwender.
9.4.4 Bei Fehlfunktionen durch Software Anwendungen hervorgerufen
9.4.5 Bei Fehlfunktionen durch Viren hervorgerufen.
9.4.6 Bei Fehlfunktionen duch nachträgliche, fehlerhafte Installation von Treibern.
9.4.7 Bei ungeschützten elektronische Komponenten wie Modchips, Platinen, elektronische Ersatz- und Bauteile
9.4.8 Verschleissteile, Gehäuseteile, Akkus, Batterien, Lampen, Laser, Toner, Tintenpatronen haben eine eingeschränkte Garantie von 90 Tagen
9.4.9 Bei Schäden hervorgerufen durch:
9.4.9.1 Stromschwankungen
9.4.9.2 Missbrauch, wie Falsche Behandlung des Produkts entgegen der normalen Nutzung und den Instruktionen für sachgerechte  Behandlung und Unterhalt. Installationen oder Anwendung des Produkts im Widerspruch zu den technischen und sicherheitstechnischen Standarts.
9.4.9.3 Reparaturen durch nicht autorisierte Servicestellen oder -personen.
9.4.9.4 Unfallschäden, Blitzschlag, Wasserschäden, Feuerschäden, Sturz, übermässige Benutzung, ungenügende Lüftung oder andere Fälle ausserhalb der Kontrolle des Produktherstellers.
9.4.9.5 Bei defekten an Systemen mit denen der Rechner verbunden wird.
9.4.9.6 Im Falle eines Harddisk Fehlers wird bei der Reparatur das originale Betriebssystem wieder installiert, es werden jedoch keine weiteren Daten zurückgeladen. Der Anwender ist jederzeit selbst verantwortlich für seine Daten, esons kann bei Datenverlust niemals belangt werden.

9.5. Eine eventuelle Entschädigung für ein Ersatzgerät und die Entscheidung ein solches während der Reparaturzeit zu stellen, ist Ermessenssache von esons.

9.6. Im Falle von Mängeln, für die keine Garantie besteht, trägt der Käufer die Kosten der Fehlersuche oder der Geräteprüfung. Kosten können durch den Hersteller oder esons verrechnet werden. (Porto-, Liefer- und Analysekosten)

9.7. Die Sicherung von Daten ist in der alleinigen Verantwortung des Kunden. esons übernimmt bei Reparatureingriffen oder bei Gerätetausch keine Verantwortung für den Verlust von Daten und Programmen. Bei der Kontrolle des Gerätes können die vorhandenen Daten eingesehen werden.

9.8. Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegt beim Kunden bzw. beim Abnehmer der Produkte, d.h. beim Endkunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass esons keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt.

9.9. Die Gewährleistung von esons für die von ihr gelieferten Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers/Lieferanten. Der Kunde verzichtet auf weitere Garantieansprüche gegenüber esons und dem Hersteller/Lieferanten. Die einzige Pflicht von esons besteht darin, allfällige eigene Garantieansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten an den Kunden abzutreten.

9.10. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Garantiebestimmungen die Gewährleistung in der Regel nach Wahl des jeweiligen Herstellers/Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung der defekten/mangelhaften Produkte beschränkt und zudem nur gilt, wenn die Produkte in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein verbleiben.

9.11. Vom Hersteller/Lieferanten nicht gedeckte Reparaturleistungen sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

9.12. In jedem Falle hält sich der Kunde an die von esons bzw. vom jeweiligen Hersteller / Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen Garantieleistungen.


10. Haftung

10.1. esons haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch grobes Verschulden von esons oder den von esons beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung/Dienstleistung beschränkt.

10.2. Jede weitergehende Haftung von esons, deren Hilfspersonen und der von esons beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie andere indirekte oder Folgeschäden.

10.3. esons verpflichtet sich, dem Kunden allfällige vom Hersteller/Lieferanten anerkannte Haftungsansprüche abzutreten.


11. Patente und andere Schutzrechte

Wenn ein Dritter gegen den Kunden bzw. dessen Endkunden Ansprüche behaupten oder geltend machen sollte wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder andern gewerblichen Schutzrechtes durch gelieferte Produkte, so wird der Kunde esons schriftlich und ohne Verzug über solche Verletzungshinweise oder gestellte Ansprüche in Kenntnis setzen. esons wird diese Hinweise umgehend an den Lieferanten bzw. Hersteller weiterleiten und diesen zur Regelung der Situation auffordern. Der Kunde verzichtet esons gegenüber auf irgendwelche Garantie- oder Haftungsansprüche.


12. Übertragung


Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen (Lieferungen, Dienstleistungen) können vom Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von esons übertragen werden.


13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand


13.1. Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen, insbesondere das Wiener UN Übereinkommen über den internationalen Warenkauf.

13.2. Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Wetzikon ZH.